E-Mail 'Zahl der Asylbewerber steigt weiter • Keine Plätze in Übergangseinrichtungen mehr frei • Verwaltung sucht nach Lösungen • Notunterkunft in ehemaligem Schulgebäude in Wickrath geschaffen'

Von Hauptredaktion [ - Uhr]

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2 Kommentare zu “Zahl der Asylbewerber steigt weiter • Keine Plätze in Übergangseinrichtungen mehr frei • Verwaltung sucht nach Lösungen • Notunterkunft in ehemaligem Schulgebäude in Wickrath geschaffen”
  1. Wie wäre es denn, wenn man hierzu auch an anderen Stellen regulieren würde.

    z.B. vereinfachte und schnellere Überprüfung eines Asylantrages, bei Ablehnung sofortige Abschiebung, Duldung auch nur so lange wie Krise in der Heimat ist, europäische Regeln einhalten und gemeinnützige Arbeit verrichten.

    Komisch, wenn ich Berichte über Asylheime im TV sehe, benutzen viele von den Flüchtlingen ein Smartphone. Wie geht das ?

  2. Wie sieht es eigentlich mit der Kostenübernahme seitens des Bundes aus? Welche Leistungen werden von dort erbracht?

    Das Land NRW zahlt. O.k. Sind das Gelder, die der Bund an das Land zwecks Verteilung auf die Städte und Gemeinden gezahlt hat oder aus „eigenen“ (nicht vorhandenen) Mitteln des Landes?

    Den Kommunen wurde schon bei der Hartz-„Reform“ versprochen, bei den Sozialausgaben entlastet zu werden, was sich in der Realität als Mogelpackung herausgestellt hat. Dann wäre zumindest jetzt der Bund (der zwar auch pleite ist) bei den Asylbewerbern und Flüchtlingen gefragt.

    Die Kommunen, die ohnehin schon nichts mehr in den Kassen haben, plus einem großen Einnahmeproblem, benötigen, falls es noch nicht geschieht, Unterstützung des Bundes.

    Was ist aus den Forderungen des deutschen Städte- und Gemeindebundes geworden, der im Dezember 2010 forderte, Zitat:

    „So sollte vereinbart werden, dass sich der Bund in deutlich höherem Umfang an den Kosten der Unterkunft für Erwerbslose beteiligt. Diese Kosten sind von 2005 bis 2011 von 12,3 auf 14,3 Mrd. Euro gestiegen. Die Bundesbeteiligung ist nach wie vor aber nur in Höhe von etwa 3,6 Milliarden Euro vorgesehen, wohingegen der kommunale Anteil von 8,7 Mrd. Euro (2005) auf 10,7 Mrd. Euro (2011) steigt.“ Zitat Ende.

    http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Pressemeldungen/Archiv%202011/Vermittlungsverfahren%20bei%20der%20Hartz%20IV-Reform%20zur%20Entlastung%20der%20Kommunen%20nutzen/

    Es ist eindeutig, dass die Länder und Kommunen die Hauptlast tragen müssen. Wie kann das sein? Ist Asyl gewähren und Flüchtlinge aufzunehmen nicht in erster Linie eine Sache/Entscheidung des Staates?

    Selbstverständlich muss Menschen in Not geholfen werden. Aber die Kosten darf man nicht überwiegend den ohnehin klammen Kommunen aufbürden. Probleme sozusagen „an diese durchreichen“.

    Bekommen sie auch mehr Steuergelder zugewiesen? Mit Sicherheit nicht.

    Die unwesentliche Erhöhung der Leistung des Landes NRW an z.B. unsere Stadt von rd. 177.000 Euro kann es doch nicht gewesen sein.

    Wäre ein Fall für unsere „Leute in Berlin und Düsseldorf“ für eine Entlastung ihrer Wahlkreise zu sorgen. Notfalls eben mit weiteren Abgeordneten aus ebenfalls betroffenen Kommunen/Kreisen zusammen. Dafür sind Abgeordnete doch auch gewählt und zuständig. Oder nicht?

    Also für Herrn Dr. Krings (Wahlslogan: Wir krings hin – hier ist also die Gelegenheit dazu), Frau Yüksel (die sich für soziale Belange einsetzen will – auch das passt dazu) und Herrn Körfges.

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