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Keine Abzüge für in Wohngemeinschaften lebende Hartz-IV-Empfänger

Hartz-IV-Empfängern darf nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, nur weil sie in einer Wohngemeinschaft leben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Mittwoch gibt es in den Gesetzen zur Arbeitsmarktreform den Begriff der Wohngemeinschaft nicht. Dort gebe es nur Bedarfsgemeinschaften, die aber nicht dem Zusammenleben voneinander unabhängiger Menschen entsprächen.

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Medikamentenzuzahlung gilt auch für Hartz IV-Empfänger

Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Medikamente zuzahlen – Hartz-IV-Empfänger können laut einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht grundsätzlich von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit werden. Die gegenwärtige Regelung widerspricht laut Urteil der Richter nicht der vom Grundgesetz garantierten Menschenwürde oder dem Gleichheitsgrundsatz: http://www.vdk.de/de18369