Red. Gesundheit & Soziales [19.10.2010 - 13:33 Uhr]
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Hauptredaktion [12.05.2008 - 10:18 Uhr]
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Klaus verzog sich regelmäßig in den Hausflur des Mietshauses, um zu rauchen. Dass müssen seine Nachbarn jedoch nicht hinnehmen, denn das widerspricht der „Zweckbestimmung des Hausflurs“, entschieden Richter eines niedersächsischen Amtsgerichtes.