Anspruch auf individuelles Leben

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„Das neue Wohn- und Teilhabegesetz des Landes ist die richtige Antwort auf die veränderten Wohn- und Lebensformen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen.“ So hat der Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete Norbert Post auf die Entscheidung des Landeskabinetts reagiert, in Nordrhein-Westfalen die gesetzlichen Regelungen für Betreuungseinrichtungen in der Behinderten- und Altenpflegehilfe auf eine neue Grundlage zu stellen.

Auch in Mönchengladbach sei klar zu erkennen, so der sozialpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, dass sich in den Heimen in den vergangenen Jahren viel verändert habe.

„Selbstverständlich ist auch der pflegebedürftige und der behinderte Mensch eine individuelle Persönlichkeit, deren Rechte es zu achten gilt“, sagt Norbert Post und weist darauf hin, dass ein Ansatzpunkt des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Heimbewohnern ist.

„Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen in einem Heim möglichst genauso selbst bestimmt leben können wie in den eigenen vier Wänden“, sagt Post weiter. „Deshalb schafft das neue Gesetz einen klaren Anspruch auf individuelles Leben und benennt konkrete Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner. Zum Beispiel hat jeder das Recht, umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden.“

Das Schutzbedürfnis und die Individualität der Menschen, die in stationären Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen lebten, stehe im Mittelpunkt des neuen Gesetzes, so Post. Deswegen würden künftig Kontrollen dieser Einrichtungen durch die Heimaufsicht grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Prüfberichte sollen künftig veröffentlicht werden.

2 Kommentare zu “Anspruch auf individuelles Leben”
  1. Da es um vielmehr geht, nämlich um das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG, sollte nicht eine Teilmenge durch Herrn Post kommentiert werden.

  2. Das ist lobenswert, der sozialpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion befürwortet die jetzt verbrieften Rechte von Heimbewohnern. (Lebten diese bisher im rechtslosen Raum?)

    Was sollte er auch sonst sagen, er selbst hat dieses Gesetz als Landtagsabgeordneter ja mit seiner Stimme auf den Weg gebracht. Er hat also auf seine eigene Entscheidung positiv reagiert, ist doch toll, oder?

    Derselbe Sprecher hat ebenfalls im Rat der Stadt mit entschieden, dass die städtische Sozialholding künftig bei diesen Heimbewohnern Gewinne erwirtschaften muss und diese an die Stadt abzufÃÃÂÃÃ

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