Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft

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Am Samstag, den 3. Mai 2008, trat das Ãœbereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft: „Zweck dieses Ãœbereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“­Ã‚ (Artikel 1 des Ãœbereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen).

Nachdem Ecuador am 3. April als zwanzigster Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hatte, ist das Ãœbereinkommen nun für alle Mitgliedsstaaten, die bereits ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam.

Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern der UN-Konvention; bereits am 30. März 2007 waren der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, zur Unterzeichnung ins Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York gereist.

Allerdings hat Deutschland die Konvention im Gegensatz zu anderen Ländern noch nicht ratifiziert. Nachdem die Konvention auf internationaler Ebene in Kraft getreten ist, soll auch in Deutschland die Ratifizierung nun vorangetrieben werden.

Deutsche Ãœbersetzung des Abkommens

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