Hörsturztherapie? – Fehlanzeige !!

Hauptredaktion [ - Uhr]

bzmg-horsturzSeit dem 01.04.2009 verbietet das deutsche Gesundheitswesen, im gesetzlichen Bereich eine Hörsturztherapie zu Lasten der gesetzlichen  Krankenkassen durchzuführen. Ca. 15.000 Menschen pro Jahr erleiden in unserem Lande einen Hörsturz.

Dieser manifestiert sich durch ein plötzliches Nachlassen der Hörfähigkeit bis zu an Taubheit grenzender Intensität. Zusätzlich besteht in den meisten Fällen ein Ohrgeräusch.

Wenn innerhalb kurzer Zeit keine adäquate Infusionsbehandlung eingeleitet wird, droht eine bleibende bis an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit sowie ein therapieresistentes Ohrgeräusch.

Während früher eine sofortige Infusionsbehandlung bzw. eine Kombination von Infusionsbehandlung und oraler Tablettenbehandlung rasch zum Erfolg führte, muss seit dem 01.04.2009 jegliche Behandlungsform von den gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden.

Dies bedeutet, das eine Infusionsbehandlung über 10 Tage ca. 100 € kostet, zusätzlich die Medikamente mit einer Summe von ca. 200 € zu Buche schlagen.

Es ist kinderreichen Familien, Sozialhilfeempfänger und Rentnern heutzutage kaum zuzumuten, eine solche Summe aufzubringen – dies ist nicht möglich.

Ohne adäquate Behandlung sind Dauerfolgen vorprogrammiert. Die sich hieraus ergebene Hörgeräteanpassung würde von den gesetzlichen Krankenkassen hingegen wieder bezahlt. Für die Anlage eines Cochleaimplantats bei eingetretener Taubheit gilt das gleiche.

Der Verein der Hörgeschädigten in Rheydt, welcher in diesem Jahr sein 30 jähriges Bestehen feiert, sieht sich als Sammelbecken all der Patienten, die aus unterschiedlichsten Gründen hochgradig schwerhörig geworden sind oder sogar ertaubten.

Der heutige Protesttag soll auf die unerhört und abstruse Situation aufmerksam machen, in der sich Hörsturzpatienten zum jetzigen Zeitpunkt befinden.

Die Folgen eines Hörsturzes stellen keine Bagatellerkrankungen dar sondern führen zu sozialer Isolation, Arbeitslosigkeit und schränken die Betroffenen in extremem Maße ein.

Die gesetzlich verordnete Nichtbehandlung ist skandalös und unmoralisch.

Aus diesem Grunde findet ein Protesttag

am 06.02.2010
um 15.00 Uhr
im Anna Ladener Haus,
Odenkirchenerstr. 5 (1. Stock)

statt. 

Der Eintritt ist frei

In einem HNO-fachärztlichen Vortrag werden auf die Ursachen und Gefahren eines Hörsturzes und den Konsequenzen einer Nichtbehandlung.

Anschließend ergibt sich eine Diskussion mit anwesenden Betroffenen, Hörgeräteakustikern und HNO Ärzten.

Der Verein der Hörgeschädigten lädt alle betroffenen Bürger und Interessierten herzlich ein, an diesem Protesttag teilzunehmen und gegen das Therapieverbot bei Hörsturzerkrankten zu protestieren.

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