Test 30-km-Strecke Nicodemstraße – Bergstraße: Haben Verwaltung und Politik Angst vor dem Ergebnis?

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

ig-schuerenweg-011Diese Frage  drängt sich förmlich auf, wenn man  konstatieren muss, dass seit dem so genannten „Runden Tisch“ im November 2009 (!) in dieser Sache nichts geschehen ist.

Damals gab es eine Vereinbarung zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung, testweise auf diesem Straßenzug eine Geschwindigkeitsbeschränkung und ein zeitweiliges Lkw- Durchfahrtsverbot einzurichten.

Wie zu erwarten, wurde dies auch bei der gestrigen Auftaktveranstaltung (17.10.2011) zur Auslegung des Lärmaktionsplanes im Rheydter Ratssaal thematisiert.

Ebenso ratlos wie die Bürger waren auch die wenigen anwesenden Politiker, die Teilnehmer am „Runden Tisch“ gewesen waren.

Ratlos wohl auch deshalb, weil im Laufe der Zeit aus den verschiedensten Äußerungen geschlossen werden kann, dass alles auf den „fehlenden“ VEP und die unterschiedlichen Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für Stadtplanung und Straßenverkehr „geschoben“ wird.

Nicht ausgeschlossen – möglicherweise sogar wahrscheinlich – ist, dass bestimmte Protagonisten aus Politik und Verwaltung das Ergebnis eines solchen Tests fürchten.

Sollte sich nach objektiver (vielleicht sogar neutraler) Auswertung ein Testergebnis herausstellen, das die Einschätzungen der betroffenen Bürger bestätigt und sich durch solche Maßnahmen sowohl Lärm- als auch Luftschadstoffbelastungen reduzieren lassen, würde das beweisen, dass die bisher präferierten Mönchengladbacher „Verkehrsphilosophien“ falsch sind.

Außerdem würde ein solches Ergebnis weitere Verkehrsinitiativen auf den Plan rufen, die ebenfalls 30-km-Beschränkungen und ein Lkw-Durchfahrtsverbot fordern.

Dass durch die Weigerung von Teilen der Verwaltung und Politik, den Test durchzuführen, der Stadt die Chance genommen wurde, die dadurch gewonnenen Erfahrungen in die Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung einfließen zu lassen, wird sich spätestens bei der Verkehrsentwicklungsplanung zeigen.

Das vielleicht aber auch schon dann, wenn Lärmaktionsplanungen und Luftreinhalteplanungen in eine Phase kommen, in der Vorgaben von EU und Bezirksregierung die Stadt zwingen, bestimmte Maßnahmen umsetzen zu müssen.

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