E-Mail 'Entwicklungsperspektiven in der "Ost-Zone" - Teil I: Das Wohnen'
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2.
D. Pardon schrieb am 29.08.2009 um 20:17 Uhr:
Wie das mit den „Ausgleichsflächen“ funktioniert, steht unter „Serien – Engelblecker Str. Teil 2“. Einfach ausgedrückt: vorher war da eine grüne Wiese, die wird gekauft, und dann wird versiegelt und als Ausgleich die vorgenannte grüne Wiese vom Investor bezahlt. Und dann ist die vorhandene grüne Wiese behördlich dokumentierte Ausgleichsfläche.
Der Bürger hat dann eine grüne Wiese, die sich aber jetzt Ausgleichsfläche nennt.
Und der Rest vom Acker? Der ist jetzt behördlich dokumentiertes Gewerbegebiet.
1.
ilka.brainder schrieb am 29.08.2009 um 14:06 Uhr:
Toll, das sollte jetzt aber wirklich jedem die Augen öffnen.
Damit steht wohl fest: Mönchengladbach ist als kreisfreie Stadt rein innerstädtisch.
Und Innenstädte können ja wohl keine „Ausgleichflächen“ haben.
Habe irgendwo gehört, das sollen zusätzliche Flächen für „verbrauchte“ (oder bebaute Grünflächen) Natur sein, die eine Kommune zur Verfügung stellen soll.
Habe ich das richtig verstanden?
Kann die vielleicht auch in Neuseeland sein? Die Ausgleichfläche, meine ich.