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Strafanzeige gegen Organe der GEM • Teil II: Über unzulässige Gewinne, Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip und Betrug am Gebührenzahler [mit Audio]'
Von Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
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Strafanzeige gegen Organe der GEM • Teil II: Über unzulässige Gewinne, Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip und Betrug am Gebührenzahler [mit Audio]' senden.
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1.
Ypsilon schrieb am 27.01.2018 um 20:34 Uhr:
Sittenwidrige Renditen?
Bei ALLEN städtischen Gesellschaften darf man getrost danach fragen, WARUM die überhaupt gegründet wurden!
Kostengünstiger als die Stadtverwaltung arbeiten die nicht. Ganz im Gegenteil.
Allein deren aufgeblähte Wasserkopfverwaltungen kosten ein Vermögen und sind überdimensioniert.
Ausschließlich, um die Bürger nicht informieren zu müssen und abzocken zu können – von wegen Geschäftsgeheimnisse!
Da ist nichts mit Informationsfreiheitsgesetz für den Bürger!
Herrn Markus M. viel Erfolg!!