E-Mail 'Renate Zimmermanns (CDU): Rückzug vom Rückzug'

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4 Kommentare zu “Renate Zimmermanns (CDU): Rückzug vom Rückzug”
  1. Welchen „Mehrwert“ für den Bürger bringt eine neue Bezeichnung für die selben Menschen?

    Na also, da kann der Rat noch so tolle Bezeichnungen per Abstimmung beschließen, das Recht dazu hat er, mehr nicht.

    Den „Titel“ mit Leben erfüllen müssen dann die Stadtbezirks-Politiker.

    Wie ein Boss in Ost das „C“ umsetzen will, das sollte er vor der Wahl erklären.

    Diese Erklärung ist mindestens genau so wichtig, wie eine Stellungnahme seitens der SPD zum Verhältnis zu den Linken.

  2. bezirksvorsteher hin bezirksbürgermeister her. das ist doch alles nur fassade. hauptsache ist doch, dass die person das amt auch bürgernah und ehrlich ausfüllt.

    wenn ich mir aktuellen bezirksvorsteher ansehe, fallen mir da wirklich nur zwei namen ein und die beginnen mit einem der letzten acht anfangsbuchstaben des alpahabets.

    kapiert? 😉

    ach ja, guenter41199:

    ihre frage nach einer „direktwahl“ hängt irgendwie mit dem aktuellen kommunalwahlrecht zusammen und dazu habe ich auf bzmg das hier gefunden:

    http://www.bz-mg.de/index.php/mehr-demokratie-das-sagen-die-gladbacher-parteien-dazu/

    trifft zwar das thema nicht so richtig, aber die antworten der gladbacher parteien zeigen schon, was sie von „direkter demokratie“ halten.

    nur die spd fehlt. ob die keine meinung dazu hatten, oder haben die einfach nur vergessen oder gepennt?

  3. Im Nachgang zu meinem vorherigen Kommentar möchte ich noch folgende Frage stellen:

    „Warum dürfen wir unseren Bezirksvorsteher/in – CDU-Sprachweise: Beirksbürgermeister/in – nicht wie den Oberbürgermeister direkt wählen?“

    Dabei kann es natürlich passieren, dass diese/r einer anderen Partei angehört als der/den Mehrheitspartei/en. – Wäre das so schlecht?

    Jedenfalls wäre der Bürger besser eingebunden wie heute, wo die Parteien bestimmen!

  4. Woher kommt die Bezeichnung Bezirksbürgermeister/in?

    In Wikipedia ist folgendes nachzulesen:

    „In Berlin stehen die Bezirksbürgermeister als hauptamtliche Verwaltungsvorsteher an der Spitze der 12 Berliner Stadtbezirke (Bezirksamt). Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung ihres Stadtbezirks für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
    Im Gegensatz zur Wahl der Bezirksstadträte unterliegt die Bezirksbürgermeisterwahl nicht dem Grundsatz der Quotenwahl, sondern kann auch entsprechend der politischen Mehrheitsverhältnisse erfolgen.“

    „In einigen Städten Nordrhein-Westfalens – so in Dortmund oder Münster – führt der Vorsitzende der der Bezirksversammlung anstelle der in § 35 Abs. 2 GO NRW vorgesehenen Amtsbezeichnung Bezirksvorsteher die Bezeichnung Bezirksbürgermeister.“ – Ende der Zitate.

    Wahrscheinlich hat die CDU im MG darauf zurück gegriffen. – Also keine eigene Idee, sondern ein Plagiat!

    Zu Fr. Zimmermanns schreibt die CDU: „Sie hat als Odenkirchener Bezirksvorsteherin bewiesen, dass sie eine solche Aufgabe sehr gut wahrnehmen kann und vor allem nah bei den Menschen ist“, sagt Hr. Post.“ – Zitat Ende

    Damit hat er aus meiner Sicht als Odenkirchener recht. Im Gegensatz zu Hr. Post, hatte sie ihr „Ohr“ am Wähler.

    Ob sich das auf die CDU im Bezirk Süd und auf die gesamte Stadt auswirkt, bleibt abzuwarten.

    Fr. Zimmermanns kann nur in „einem“ Wahlbezirk antreten. Wie wird wohl in den restlichen gewählt?

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