E-Mail 'Hausanschlusssanierung bis spätestens 2015 - Teil III: Auch Ratsmehrheit will Verlängerung der Fristen'
Von Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
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2.
Arnd Liber schrieb am 26.01.2011 um 22:51 Uhr:
Viele Zweitbesitzer von Altbauten, die vor 1965 errichtet wurden, wissen garnicht, dass ihre Häuser möglicherweise erst nach 1965 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen worden sind.
Viel Gebiete in Rheyft zum Beispiel haben erst nach 1965 Kanalisation bekommen und hatten also vorher keine Abwasserkanäle.
Diese brauchen erst 2015 einen Nachweis der Dichtigkeit.
Liegen diese in einem Wasserschutzgebiet, würde eine Verlängerung durch die Stadt hier nichts nützen.
Der Zeitpunkt würde bleiben, 31.12.2015
1.
ilka.brainder schrieb am 26.01.2011 um 22:32 Uhr:
Wir haben, nachdem wir vor 2 Wochen ein mißverständliches Info-Blatt der NVV erhalten hatten, bei der Stadt telefonisch nachgefragt und dabei erfahren, wir liegen (unser Haus) in der Wasserschutzzone IIIb, unser Haus wurde nach 1965 an den Kanal angeschlossen, demzufolge haben wir bis 31.12.2015 für die Überprüfung und den Nachweis der Dichtigkeit Zeit.
Das kann ich aus obigem Bericht nicht herauslesen.