E-Mail 'SekI-Schulen müssen Anmeldeergebnisse nicht melden'

Von Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ - Uhr]

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2 Kommentare zu “SekI-Schulen müssen Anmeldeergebnisse nicht melden”
  1. dann denken wir doch einfach mal nach:

    rechtlich gesehen müssen also die schulleiter keine zahlen nennen.

    soweit so gut (oder so schlecht).

    aber was heisst „rechtlich“? schulrechtlich, verwaltungsrechtlich, …rechtlich?

    wenn mir das mal jemand erklären könnte …

  2. „Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass Schulen ihre Anmeldeergebnisse zum Stichtag der verkürzten Anmeldefrist für die Gesamtschulen melden müssen“

    Es gibt allerdings auch keine, die den Städten verbietet, ihre Schulen dazu zu verpflichten.

    Das Problem ist tiefergehend: Offenbar ist die Verwaltung im Bereich Bildung/Erziehung allgemein sehr zögerlich (vorsichtig ausgedrückt), wirklich brauchbare Daten herauszugeben.

    So erfuhr man etwa bei den Sprachtests für 4-Jährige zwar, wie viele bestanden hatten oder nicht – weitere Daten, die man bräuchte, um gegen die hohe Durchfallquote etwas unternehmen zu können, gab es aber nicht.

    Ähnlich auch hier.

    Meine Hochachtung an die Kollegen im Schul- und Bildungsausschuss, von denen erwartet wird, mit derlei Knüppeln zwischen den Beinen noch arbeiten zu können.

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