Dünner Feld: Ausweisen als Baugebiet wäre unsinnige Entscheidung“ • Teil VI: Umwandlung von Ackerflächen „häppchenweise“ in altem Stil • Schückhaus (EWMG) ohne Wurff mit GroKo-Hilfe bald am Ziel?

Red. Neuwerk [ - Uhr]

Am 29.01.2015 nahm die Bezirksvertretung Ost von der Beratungsvorlage des tech­nischen Beigeordneten Andreas Wurff zum Bebauungsplan Nr. 763/O Kenntnis.

Dieser B-Plan bezieht sich auf einen Bereich in Bettrath-Hoven.

Das Baugebiet liegt südöstlich der Straße „Am Woltershof“ und nordöstlich der „Süchtelner Straße“ und soll Raum für 28 Wohneinheiten bieten; geplant sind Doppel- und Reihenhäuser.

Bebauungsplan Nr. 763/O, Bebauungsplan der Innenentwick­lung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Stadtbezirk Ost – Bettrath-Hoven, Gebiet südöstlich der Straße „Am Woltershof“ und nordöstlich der „Süchtelner Straße“

„Das Plangebiet ist mindestens seit den 1870er Jahren ein gewerblicher Standort, auf dem sich ursprünglich eine Dampfziegelei und seit den 1950er Jahren eine Weberei befunden hat. Durch die Aufgabe der letzten gewerblichen Nutzung, einem Groß- und Einzelhandelsbetrieb für Gummiwaren, steht das gesamte Plangebiet für eine Nachnutzung zur Verfügung“, so die Begründung Wurffs, der an dieser Stelle den Interessen eines Investors zur Errichtung von Wohngebäuden keine Steine in den Weg legt.

„Aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll die frei gewordene Fläche entsprechend der bereits im Umfeld dominierenden Wohnbebauung, als Wohnquartier zu ergänzen“, bewertet Wurff.

Weiter führt er aus: „Die geplante Wohnbebauung kann mit dazu beitragen, die nach derzeitigem Planungsrecht potentiell möglichen Immissionsbeein­trächtigungen angrenzender Wohnnutzungen durch Gewerbelärm zu reduzieren. Die beabsichtigte Innenentwicklung kann darüber hinaus zur Verhinderung der weiteren Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich beitragen.“

Dabei pfeifen Neuwerks Spatzen schon seit Jahren von den Dächern, dass das eigentliche „Objekt der Baubegierde“ die nordöstlich anschließende Ackerfläche zwischen Bleckhütter Weg, Erikastrasse und Loosenweg ist.

Hier soll die städtische Entwicklungsgesellschaft (EWMG) bereits in der Vergangenheit in „weiser Voraussicht“ ca. 18.000 qm Fläche erworben haben.

Am 29.01.2014 berichtete die WZ, dass EWMG-Geschäftsführer Dr. Ulrich Schückhaus (CDU) mit seinen Bebauungswünschen an dem von Baudezernent Wurff geleitetem Planungsamt gescheitert war.

Aus Sicht von Schückhaus und der CDU war die „Ampelzeit“ offensichtlich nur ein „Zwischenstopp“ auf dem Weg zur schon vor 2009 angestrebten „Arrondierung“ dieser Ackerfläche…

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Auch diese „Verzögerung“ dürften für CDU und EWMG, einschließlich des Aufsichtsrates unter Leitung von Horst-Peter Vennen (SPD) dazu geführt haben, dem parteibuchlosen Baudezernenten das Vertrauen zu entziehen und seine Abwahl zu initiieren.

Dies möglicherweise aber auch deshalb, weil in der Beratungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 763/O der „Arrondierung“ erneut und nun offiziell eine Abfuhr erteilt wurde.

Zitat aus der Begründung:

„Darüber hinaus wurde von der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH die Einbeziehung der nordöstlich anschließenden landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Plangebiet angeregt. Diese Flächen sollten ebenfalls einer baulichen Nutzung zugeführt werden.

Aus städtebaulicher Sicht besteht jedoch kein Erfordernis, die Flächen im Plangebiet und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gemeinsam in einem Planverfahren zu entwickeln. …

Die Anwendung des § 13 a BauGB und damit eine kurzfristige Umsetzung des Vorhabens wäre bei Einbeziehung der im Außenbereich liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht möglich.

Darüber hinaus besteht bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen ein besonderes Begründungserfordernis.

Die derzeit bestehende Eingrünung des Gewerbestandortes zu den landwirtschaftlichen Flächen steht als vorhandene räumliche Trennung ebenfalls der Notwendigkeit der Aufstellung eines gemeinsamen städtebaulichen Konzeptes entgegen.“ (Zitat Ende)

 

Nachdem der Planungs- und Bauausschuss am 10.02.2015 die Auslegung des B-Plans beschlossen hat, müssen CDU, Schückhaus & Co. nur noch auf die Nachfolge von Andreas Wurff warten, die die Ablehnung der „Arrondierung“ wieder zurücknimmt, oder aber initiieren, dass OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) als Verwaltungschef – in „Bude-Manier“ – die Rücknahme der Ablehnung anordnet.

Natürlich könnte dies – völlig geräuschlos – auch während der Auslegung geschehen, wenn im Rahmen der „Abwägungen“ zum B-Plan dem diesbezüglichen EWMG-Ziel stattgegeben wird.

 

4 Kommentare zu “Dünner Feld: Ausweisen als Baugebiet wäre unsinnige Entscheidung“ • Teil VI: Umwandlung von Ackerflächen „häppchenweise“ in altem Stil • Schückhaus (EWMG) ohne Wurff mit GroKo-Hilfe bald am Ziel?”
  1. Vergessen: Die größte Enttäuschung in diesem Spiel ist der neue OB Reiners. Er fing vielversprechend an. Aber auch das war wohl nur Show.

    Nun folgt wieder Business as usual a la CDU. Sehr schade. Wäre ja zu schön gewesen …

  2. @ RosaL

    Das haben Sie aber nett ausgedrückt:

    „Sollte es am Ende doch andere Auffassungen von Stadtentwicklung und -planung zwischen den Rat (-smehrheiten) und Herrn Wurff geben?“

    Am Ende war und ist das wohl so. Die Begehrlichkeiten haben sich nun mal nicht geändert.

    Der Bauklüngel kommt nun wieder aus der Deckung. Im „Untergrund“ wurde stets weiter geplant und gedealt. Interessant wäre zu wissen, wie der Ex-OB Bude das „begleitet“ hat.

    Seine Nähe zu Jessen ist schließlich stadtbekannt. Er scheute sich ja nicht mal in eine Jessen-Bude zu ziehen. Sein Sohn soll ebenfalls in einer wohnen und, so es stimmt, dort auch eine Ausbildung machen oder gemacht haben.

    Nachdem die lästige Ampel erst mal aus dem Weg war, konnte es endlich wieder weitergehen wie bis 2009.

    Tja, wenn die Bürger es nicht kapieren, muss ihnen eben das Fell über die Ohren gezogen werden.

    Das sind die Momente, in denen ich mich nach der Berechtigung der repräsentativen Demokratie und der Qualifikation derer, die sie ausüben, frage.

    Definition:

    „In der Herrschaftsform der repräsentativen Demokratie werden politische Sachentscheidungen im Gegensatz zur direkten Demokratie nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Abgeordnete getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich.“

    Auf kommunaler Ebene sind „Abgeordnete“ durch „Ratsmitglieder“ zu ersetzen.

    Was die „eigenverantwortlichen“ Entscheidungen anbelangt kann man nur lachen (oder besser weinen), denn der Fraktionszwang walzt alles nieder. Wer aus der Reihe tanzt (z.B. nicht mitklüngelt) fliegt. Wobei diese Gefahr bei denen, die „dabei“ sind, ohnehin nicht gegeben ist, weil das Auswahlverfahren längst vorher (vor Wahlen) stattgefunden hat.

    Ein Baudezernent, der ausgerechnet die bauaffinen, klüngelnden Politiker dieser Stadt nicht mindestens „kooperativ begleitet“, hat da ganz schlechte Karten, sozusagen den Schwarzen Peter und muss gehen.

    Da ist jedes miese Mittel recht, koste es, was es wolle! Wir, als Stärkungspakt-Kommune, haben es ja … nötig!

    Ob der/die Neue schon am Startblock steht und (nur) noch eine Proformabewerbungsrunde hinter sich bringen muss? Sicher.

    The show must go on.

  3. Entschuldigung…..“Herrn Wurff“

  4. Ich hatte bisher den Eindruck hier gewonnen, dass das Abwahlbegehren nicht wegen fachlicher Unstimmigkeiten in der Person des Wurff zustandegekommen ist.

    Dieser Artikel suggeriert etwas gegenteiliges?

    Sollte es am Ende doch andere Auffassungen von Stadtentwicklung und -planung zwischen den Rat (-smehrheiten) und Herrn Wurff geben?

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