E-Mail 'Gegendarstellung der Grünen zur Kommentierung eines BZMG-Artikels'
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5.
HERAUSGEBER BZMG schrieb am 12.05.2008 um 19:18 Uhr:
@Heine
Wir sind keineswegs an outings interessiert …
4.
Heine schrieb am 12.05.2008 um 13:35 Uhr:
Geschätzte Herausgeber,
ich bin zwar kein juristischer Fachmann, kann Ihrer Anschauung dennoch nicht folgen. Ihre Auffassung führte dazu, dass es z.B. bei spiegel-online kein Forum gebe, nur um ein Beispiel zu nennen. Dort ist es selbstverständlich nicht erforderlich, einen Realnamen zu hinterlegen. Es reicht einen Benutzernamen (nickname), ein Kennwort und eine gültige mail-addy anzugeben. Vielleicht haben Ihre Kollegen dort aber einfach nur keine Ahnung *g*.
Eine entsprechende Google-Recherche half ebenfalls nicht, Ihre Ansicht zu untermauern. Da ich davon ausgehe, dass Ihnen dass sehr wohl bekannt ist, wird es sich wohl vorliegend eher um den Versuch eines „outings“ handeln. Schade, dass Sie offensichtlich kein Interesse an meinen Kommentaren haben oder vielleicht sind sie auch nicht einfach „gut“ genug *selbstkritischgrins.
Mit freundlichem Gruß
Heine
3.
HERAUSGEBER BZMG schrieb am 10.05.2008 um 10:19 Uhr:
@Heinze
Stimmt!
Nickname …
2.
Heine schrieb am 9.05.2008 um 22:04 Uhr:
Sehr geehrter Her Wendler,
es ist mir durchaus bekannt, dass Sie als ständiger Verfasser von Leserbriefen an die lokale Presse sich an der öffentlichen Kommunikation beteiligen. Dies ist auch durchaus ok so. Hier bewegen wir uns jedoch in einem anderen Medium, in dem die Verwendung von sogenannten nicknames absolut üblich und daher ebenfalls ok ist. Wenn Sie mal die Foren in den gängigen Internetplattformen der großen deutschen Zeitungen lesen, so werden sie dies unschwer feststellen können.
Im Ãœbrigen nutze ich die gebotene M…
1.
Heine schrieb am 7.05.2008 um 20:15 Uhr:
Sehr geehrte Frau Brombeis,
Ihre Erregung vermag ich nicht so ganz nachzuvollziehen, obwohl Ihre Reaktion auf meinen Kommentar zeigt, dass Sie sehr wohl erkennen, dass sich Ihr Bezirksvorsteher in dieser Frage entgegen seiner eigenen, sonst ständig geäußerten Ãœberzeugungen verhält.
Sie wissen sehr wohl, dass der Rat nicht über den Standort des Cafe Pflaster abstimmte. Vielmehr wurde eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, bei der die Bezirksvertretung eben nicht zu hören ist. Im …