Grüne zum Wahltermin-Verfassungsgerichtsurteil: Entscheidung schafft Klarheit

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

logo-gruene3.jpgDie Mönchengladbacher Grünen begrüßen es, dass nach dem Richterspruch nun Klarheit herrscht beim Kommunalwahltermin am 30. August. Dennoch bleibt bei ihnen Skepsis angesichts der zusätzlichen Kosten, die durch diesen Termin auf die hoch verschuldete „Vitusstadt“ zukommen.

„Das Gericht hat entschieden, damit herrscht jetzt juristische Klarheit. Darum war es richtig, die Klage gegen den Kommunalwahltermin und die Stichwahl geführt zu haben“, kommentiert Uli Laubach, Vorstandssprecher der Grünen in Mönchengladbach, die Entscheidung der Richter.

Im Verlauf des Prozesses sei eines deutlich geworden: Innenminister Ingo Wolf (FDP) habe bei der Festlegung des Termins die unter vorherigen Regierungen üblichen Spielregeln verlassen.

„Üblich war bislang, vor der Festlegung mit allen Parteien und nicht nur mit den Generalsekretären der Regierungsparteien über den Wahltermin zu sprechen“, erinnert Laubach, „die Gegenseite hat diese Stillosigkeit Wolfs bei der Festlegung des Wahltermins offen eingeräumt. Auch wenn das Vorgehen der Landesregierung juristisch nicht zu rügen ist, bleibt es politisch stillos.“

Die Leidtragenden seien die Kommunen, die auf den Kosten sitzen bleiben würden. Das sei in Mönchengladbach besonders katastrophal, da die Stadt mit über 1,1 Milliarden Euro verschuldet ist.

Die Kosten für den zusätzlichen Wahltermin von ca. 400.000 Euro müsse die Stadt nun tragen – Geld, das dadurch für wichtige Projekte wie die Sanierung von Schultoiletten und Radwegen sowie ausreichende U-3-Plätze nicht mehr zur Verfügung stehe.

„Zu allem Überfluss ist die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen in Mönchengladbach ja traditionell sehr niedrig“, gibt Uli Laubach zu bedenken. „Durch eine Zusammenlegung der Wahlen hätte ein zusätzlicher Mobilisierungseffekt erzielt werden können.“

Bei der Klage zur Stichwahl habe das Gericht zwar die Klage abgewiesen, aber darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Stichwahlen künftig genau beobachtet werden müsse, ob das Wahlsystem auch künftig die Notwendigkeit demokratischer Legitimation gewährleisten könne.

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