E-Mail ' Grundschule Waldhausener Höhe: DIE LINKE plädiert für den Erhalt'

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2 Kommentare zu “Grundschule Waldhausener Höhe: DIE LINKE plädiert für den Erhalt”
  1. Hierzu verweist die Redaktion auf die in diesem Artikel dargestellten offnen Fragen des Bürgers:

    http://www.bz-mg.de/stadtbezirk-nord/waldhausen/grundschulen-fluch-oder-segen-der-auflosung-der-grundschulbezirke-muss-grundschule-wahlhausener-hohe-zwangslaufig-aufgelost-werden.html

    Die Art des Verfahrens trägt derzeit nicht zur transparenten Darstellung des Sachverhalts bei und ist im Hinblick auf weitere Bestrebungen, Grundschulverbunde zu bilden bzw. Grundschulstandorte zu schliessen als bürgerunfreundlich zu bewerten.

  2. Sehr geehrter Herr Schaper,

    die Auflösung der Schuleinzugsbezirke für Grundschulen, ist sicher ein Grund für geringere Anmeldezahlen an verschiedenen Grundschulen der Stadt sein. Die SPD hat sich im Land immer für deren Fortbestand der Einzugsbezirke eingesetzt.

    Zitat:

    „Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/118
    Schulbezirke für Grundschulen bestehen lassen vom 23.08.2005

    …Schulbezirke für Grundschulen sichern:
    • die wohnortnahe Schule, die allen Kindern offen steht und so ihrem sozial-integrativen Auftrag gerecht wird,
    • das Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“, das es ermöglicht, dass Kinder allein bzw. mit anderen Schülerinnen und Schülern den Schulweg selbstständig beschreiten können,
    • die für die Kommunen notwendige Steuerung, um mittels der Schulentwicklungsplanung
    eine optimale Schulversorgung garantieren zu können…“ (Zitat Ende)

    Es darf hier jedoch nicht verschwiegen werden, dass findige Eltern auch vor Auflösung der Einzugsbezirke Mittel und Wege gefunden haben, ihre Kinder an ihrer „Wunschschule“ anzumelden.

    Legt man die momentane Rechtslage zu Grunde, kann sich mir daher zunächst nicht erschließen, wie von der Anzahl der Kindergartenkinder in der Nähe einer Grundschule, auf die Anzahl künftiger SchülerInnen der Grundschule geschlossen werden kann. (s.o.)

    Im Ampel-Kooperationsvertrag steht zum Thema Grundschulen:

    „Damit Grundschulen dauerhaft leistungsfähig sind und effizient betrieben werden können, sollen sie dauerhaft mindestens zweizügig sein. Kleinere Systeme verhindern die gleichmäßige Versorgung mit Lehrpersonal in der Stadt, da sie sehr personalintensiv sind. Ausnahmen von der Mindestzügigkeit sollen in den Außenbezirken möglich sein.“

    Sollte also dauerhaft eine Eingangsklasse gebildet werden können, ist dies noch keine Garantie für einen Fortbestand der Schule.

    Hier gibt das Schulgesetz in „§ 82 Mindestgröße von Schulen“ unter Abs. 2ff folgenden Hinweis:

    (2) Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang. Eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen kann fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicher zu stellen.

    (3) Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1 möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Auch Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. An einem solchen Teilstandort werden Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses oder dieser Weltanschauung unterrichtet und erzogen. §§ 26 und 27 finden auf einen solchen Standort entsprechende Anwendung. Ein Mitglied der Schulleitung, das dem betreffenden Bekenntnis oder der betreffenden Weltanschauung angehört, nimmt in bekenntnis- oder weltanschauungsbezogenen Belangen des Teilstandortes die Aufgaben der Schulleitung wahr. Letzteres gilt entsprechend für die stets zu bildende Teilschulkonferenz und Teilschulpflegschaft.

    Ein Chance?

    Beste Grüße
    Winfried Kroll

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