Behindertenverband BSK und Sozialverband SoVD: „Entwurf des Mönchengladbacher Nahverkehrsplans in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig“ • Viele Mängel hinsichtlich Barrierefreiheit festgestellt • Behindertenverbände nicht angehört

Hauptredaktion [ - Uhr]

[15.06.2017] Am 05.07.2017 soll der Nahverkehrsplan Mönchengladbach (NVP MG), durch den Rat beschlossen werden, der einen Umfang von ca. 300 Seiten hat.

Grundlage hierfür bildet das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), gültig seit dem 1. Januar 2013 vorschreibt, dass u.a. die Behindertenverbände angehört werden müssen.

„Obwohl der Verwaltung schon im Jahr 2015 die Mitarbeit an der Entwicklung des NVP MG angeboten wurde, schien hieran kein Interesse zu bestanden zu haben“, sagt Albert Sturm, Leiter der BSK-Kontaktstelle Mönchengladbach und ehemaliger Vertreter von Menschen mit Behinderungen im VdK-Kreisverband Mönchengladbach.

Erst Anfang April 2017 seien einige Behindertenverbände über die gesetzlichen Vorschriften informiert worden, nach denen die Barrierefreiheit im ÖPNV zu gestalten und sicherzustellen sind.

„Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan“

Eine Anhörung im Sinne des PBefG und des OPNV-Gesetzes für NRW sei das nicht gewesen, erklären BSK und SoVD.

Der SoVD Sozialverband – Kreisverband Mönchengladbach e.V. wurde zu diesem Informationsgespräch gar nicht erst eingeladen.

Um in einem ersten Ansatz zu prüfen, inwieweit Belange der Menschen mit Behinderungen im NVP MG gebührend berücksichtigt sein würden, hat sich innerhalb des BSK Mönchengladbach ein „Team NVP MG“ mit dem 300 Seiten starken Entwurf befasst, ohne zu einem abschließenden Ergebnis im Detail kommen zu können, dem sich der SoVD anschloss.

Dazu erklärt Teammitglied Werner Knor, ehemaliger stellvertretender Mönchengladbacher VdK-Vorsitzender und dort bis Oktober vorigen Jahre federführend für den Themenkomplex „Inklusion & Barrierefreiheit: „Vorsichtig ausdrückt halte ich es für äußerst bedenklich, dass die Behindertenverbände bislang weder in der Planungsphase beteiligt, noch nach Recht und Gesetz angehört wurden.“

Dennoch habe sich das Team aus BSK und SoVD mit dem NVP MG befasst, wohl wissend , dass man für eine qualifizierte, sachgerechte Stellungnahme noch viel Zeit benötigen würde.

Daher könne die 30-seitige „Intervention“ auch nur eine erste Bewertung enthalten.

Dies hätten auch externe NVP-Spezialisten und BSK-Fachleute bestätigt.

„Gleichwohl haben wir uns entschieden, Verwaltung und Politik schon jetzt über unsere bisherigen Erkenntnisse zu informieren und diese heute der Fachverwaltung und den Ratsfraktionen übermittelt“, ergänzt Sturm.

SoVD-Kreisvorsitzender Reinhardt Heinen dazu: „Mehr als Zwischenergebnisse können unsere Resultate nicht sein und wie damit umgegangen wird, werden wir nun sehen“.

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