Kommunale Behindertenbeauftragte NRW tagten in Mönchengladbach • Ministerialrätin Birgit Szymczak vom NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales zu Gast

Hauptredaktion [ - Uhr]

Am heutigen Montag, 18.04.2016, fand im Mehrgenerationenhaus in der Friedhofstraße (DER PARITÄTISCHE) eine ganztägige Konferenz der kommunalen Behindertenbeauftragten NRW statt.

Eingeladen hatte die Mönchengladbacher Inklusionsbeauftragte Ingrid Icking (Archiv-Foto).

Sozialdezernentin Dörte Schall begrüßte unter den Gästen auch Ministerialrätin Birgit Szymczak vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS), die zu aktuellen Entwicklungen auf Landesebene Stellung bezog.

Themen waren unter anderem das erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW sowie die überarbeitete Bau-Ordnung NRW (inklusionsstärkungsgesetz NRW).

Die Behindertenbeauftragten arbeiten mit von Behinderung und chronischer Erkrankung Betroffenen und ihren Verbänden zusammen.

Ein Schwerpunkt der Arbeit ist der Abbau baulicher Barrieren.

Auch Hörsamkeit, Ausschilderung, Lesbarkeit durch kontrastreiche Schrift und Piktogramme, Leichte Sprache oder Zugang zu verständlichem Internet gehören dazu. Wichtig ist auch die Möglichkeit Bus und Bahn nutzen zu können.

Bis 2020 soll der öffentliche Personennahverkehr barrierefrei umgebaut sein.

Nach dem § 55 der Bau-Ordnung NRW haben Menschen mit Behinderungen, Senioren sowie Begleitpersonen von Kleinkindern Anspruch auf Barrierefreiheit.

In Mönchengladbach sind dies etwa 13.000 Kinder unter sechs Jahren und ihre Begleitpersonen, 17.000 Schwerbehinderte im Alter zwischen sieben und 64 Jahren sowie 54.000 Personen ab 65 Jahren. Insgesamt gelten in Mönchengladbach etwa 84.000 Personen (45.000 Frauen und 39.000 Männer) als unmittelbar mobilitätseingeschränkt – knapp ein Drittel aller Einwohner.

Nicht ermittelbar ist die Anzahl der Unterstützer wie Eltern, Großeltern, Geschwister, Partner und Bekannte, die als Begleitung sekundär Betroffene sind.

„Unter Genderaspekten ist zu berücksichtigen, dass Frauen und Mädchen höhere Sicherheitsbedürfnisse haben. Nachvollziehbar wird aber nun, dass nicht nur Randgruppen betroffen sind, sondern ein Großteil der Einwohner, aber auch der auswärtigen Gäste und Touristen einen gesetzlichen Anspruch auf Barrierefreiheit hat“, so die Inklusionsbeauftragte Ingrid Icking.

„Barrierefreiheit ist ein wichtiger Baustein des altersgerechten Umbaus der Gesellschaft und gesundheitlicher Prävention, z.B. beim Transport von Lasten oder zur Verringerung der Sturzgefahr. Darüber hinaus kommt der Komfortgewinn jedem Menschen, also auch Menschen ohne Behinderungen zugute“, ergänzt sie.

 

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