Abfallgebühren 2019 • Teil XXVI: Über 2.000 Anträge auf zusätzliche 35-Liter-Restmülltommen mit (erstem?) datenschutzrechtlichem Nachspiel: Betroffener fordert die Ratsmitglieder auf, OB Reiners zu rügen

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[09.05.2019] „Die Aufgabe der abschließenden Beantwortung der Beschwerden nach § 24 GO oblag dem Rat – und damit dem Bürgermeister – und nicht der mags. Der Rat selbst ist für die Bearbeitung der Bürgeranträge zuständig und eine Übermittlung der personenbezogenen Daten der Beschwerdeführer nach § 24 GO an die mags war dafür nicht erforderlich“.

Das ist die Kernaussage der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes NRW (LDI), auf den sich ein Bürger bezieht, der – wie über 2.000 andere Mönchengladbacher – im April 2018 auf Initiative von B90/Die Grünen beantragt hatte, für die Entsorgung des Restmülls zusätzlich ein 35-Liter-Gefäß zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Im gleichlautenden Antrag hieß es seinerzeit: „Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten die Möglichkeit, ihren Restmüll ab dem 1.1.2019 auch in einem 35 l-Rollgefäß zu entsorgen.“

Immer dann, wenn OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) mit dem Thema „Abfall“ in Berührung kommt, verweist er geradezu reflexartig auf die mags AöR, deren Verwaltungsratsvorsitzender er ist.

So auch bei den über 2.000 Anträgen, die er (geschickt) aus dem Beschwerdeausschuss in den mags-Verwaltungsrat lancierte und dann vom Vorstand der mags AöR beantworten ließ.

Dass er mit der Weitergabe der Beschwerdeschreiben einen elementaren Verstoß gegen elementare Datenschutzrechte beging, war ihm entweder nicht bekannt oder wurde von ihm ignoriert.

In beiden Fällen trägt er nach Ansicht des aktuellen Antragstellers an den Rat die Verantwortung und sei dementsprechend mindestens zu rügen.

Dies ist vor allem durchaus nachvollziehbar, berücksichtigt man die Tatsache dass viele der über 2.000 damaligen Antragsteller beispielsweise als Mieter in keinerlei Beziehungen zur mags AöR stehen und ihre Daten bis zur Übermittlung ihrer Anträge durch den „Hauptverwaltungsbeamten“ Hans Wilhelm Reiners dort gar nicht bekannt bzw. erfasst waren.

Vor diesem Hintergrund erscheinen die 4 Antragspunkte, über die die angeschriebenen Ratsmitglieder abstimmen sollen, in sich schlüssig:

„Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

  1. Der Hauptverwaltungsbeamte Hans Wilhelm Reiners wird gerügt, weil er im Rahmen von Antragsverfahren zur Einführung eines 35-Liter-Restmüllgefäßes unrechtmäßig Schreiben und damit persönlichen Daten von Antragstellern an die mags AöR weitergegeben hat, ohne dass deren ausdrückliche Zustimmung vorlag.
  2. Der Hauptverwaltungsbeamte Hans Wilhelm Reiners wird gerügt, weil er die Zuständigkeit des Rates in der Form missachtete, dass er der mags AöR die abschließende Behandlung von Anträgen, die nach §24 GO NRW dem Rat obliegt, unzulässigerweise der mags AöR übertrug.
  3. Der Hauptverwaltungsbeamte Hans Wilhelm Reiners wird beauftragt, diese Rechtsverstöße dahingehend zu „heilen“, indem er sämtliche seinerzeitigen Bürger, die die Einführung eines 35-Liter-Restmüllgefäßes beantragt hatten, im Namen des Rates rechtskonform über die Ergebnisse informiert und dabei die dementsprechenden Schreiben der mags AöR als gegenstandlos erklärt.
  4. Der Hauptverwaltungsbeamte Hans Wilhelm Reiners wird beauftragt, in seinen Eigenschaften als Vorsitzender des mags-Aufsichtsrates und Gesellschaftervertreter die mags AöR zu veranlassen, sämtliche Daten, die mit den Antragsverfahren zur Einführung eines 35-Liter-Restmüllgefäßes in Zusammenhang stehen und an die mags AöR weitergegeben wurden, datenschutzkonform vollständig zu löschen und entsprechende Akten zu vernichten und der Abschluss dieser Maßnahmen öffentlich bekannt zu machen.“ (Zitat Ende)

Ob sich alle der seinerzeitigen Antragsteller damit zufrieden geben würden, bleibt abzuwarten.

Nach unserer Redaktion vorliegenden Informationen sollen sich weitere dieser Personen an die LDI gewandt haben und/oder Klagen gegen den OB Hans Wilhelm Reiners erwägen.

 

Ein Kommentar zu “
Abfallgebühren 2019 • Teil XXVI: Über 2.000 Anträge auf zusätzliche 35-Liter-Restmülltommen mit (erstem?) datenschutzrechtlichem Nachspiel: Betroffener fordert die Ratsmitglieder auf, OB Reiners zu rügen”
  1. Was interessiert den OB, dass der sich eine Rüge einfangen könnte. Gähn!

    Der reißt noch die Zeit runter, die der noch durchhalten muss und sagt dann Tschüß.

    Die sinnlosen Jahre als OB bringen ihm ne Top-Altersversorgung! Das ist alles was für den zählt.

    Reiners ist dieselbe Fehlbesetzung wie vorher Bude und Bartsch.

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