Kitas: In Mönchengladbach wird den Eltern ihr Recht verweigert

Dr. Gerd Brenner [ - Uhr]

Junge Eltern sind sehr besorgt. Sie müssen befürchten, dass ihr Kind keinen Kitaplatz bekommt.

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres am 1. August in Mönchengladbach eine große, nie da gewesene Versorgungslücke klafft.

Daraus ergibt sich, dass Hunderte, vermutlich Tausende von Kindern, die in den Kitas angemeldet worden sind, auf Wartelisten gesetzt werden, also vorerst leer ausgehen.

Ein Grund: Die Ratsmehrheit hat den Kita-Ausbau in den letzten Jahren verbummelt.

Die bisherige Notlösung, die Überbelegungen von Kita-Gruppen, funktioniert nicht mehr. Aus rechtlichen Gründen ist die Grenze für diese höchst problematische „Lösung“ längst erreicht.

Die Kitas immer weiter mit Kindern vollzustopfen war sowieso keine Lösung des Problems.

Im Gegenteil: Überbelegungen müssen dringend abgebaut werden, damit die Kinder und das Kita-Personal nicht mehr so gestresst wie bisher nach Hause gehen müssen.

Für die Bildungsrepublik Deutschland ist das, was die Eltern jetzt verkraften müssen, ein krasser Fall von Politikversagen. Landauf, landab wird gepredigt, wie wichtig die frühkindliche Bildung für Kinder sei.

Und wieder einmal stellt sich heraus, dass solchen Worten nicht die nötigen Taten folgen – jedenfalls nicht in Mönchengladbach.

Die Folge: Auch an der viel beklagten Sozialstruktur der Stadt ändert sich nichts, wenn nicht bereits die Kleinen einen Bildungsschub bekommen, der ihnen weiterhilft.

Eltern haben bereits seit Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für ihr Kind. Seit 1996 gilt er in Deutschland für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Und seit 2013 gibt es auch einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (Achtes Sozialgesetzbuch – SGB VIII [Kinder- und Jugendhilfegesetz], §24). So weit die rechtliche Theorie.

Aber wie sieht in Mönchengladbach die Praxis aus?

Im letzten Jahr hatte die Verwaltung endlich eine mittelfristige Ausbauplanung für Kitas vorgelegt, um Versorgungsdefizite zu beheben. Aber diese Planung wurde von den Mehrheitsfraktionen im Rat amputiert.

Und das hat zur Verschärfung der Lage beigetragen:

Für Kinder über drei Jahren gab es 2016 zu Beginn des Kindergartenjahres immerhin noch eine Versorgungsquote von 95,7%. 2017 fiel diese dann auf 89,1% und 2018 gibt es erneut einen Rückgang auf jetzt nur noch 87,2%.

Im Vergleich mit umliegenden Kommunen ist das ein absoluter Tiefststand.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Plätzen für Kinder unter drei Jahren: Eine Elternbefragung ergab vor einiger Zeit einen Bedarf von 49,7%. Mit einer Versorgungsquote von 38,0% war die Stadt 2016 – nach einer sehr dynamischen Ausbauphase – immerhin noch auf einem guten Weg.

2017 fiel die Versorgungsquote dann aber auf 34,9% und 2018 auf nur noch 33,1% ab. Fazit: Von Jahr zu Jahr ist die Versorgung mit Kitaplätzen in Mönchengladbach schlechter geworden.

Was können Eltern tun, wenn es zwar einen Rechtsanspruch, aber für viele faktisch keine Kitaplätze gibt?

Sie können auf jeden Fall der Stadt die Rote Karte zeigen und Schadensersatz verlangen, wenn ihre Berufstätigkeit unmöglich geworden oder beeinträchtigt worden ist.

Dazu benötigen sie allerdings rechtsfähige Ablehnungsbescheide der Verwaltung, die sie jetzt zügig anfordern sollten.

Die Eltern dürfen keinesfalls auf dem Schaden sitzen bleiben.

In Zukunft könnte der allzu schleppende Ausbau der Kitaplätze für die Stadt also teuer werden.

Der Schwarze Peter würde dann bei ihr landen.

Und da gehört er in diesem Fall auch hin.

2 Kommentare zu “Kitas: In Mönchengladbach wird den Eltern ihr Recht verweigert”
  1. Wenn die Kita als reine Verwahranstalt gesehen wird, damit die Eltern arbeiten gehen können, könnte die Aussage von Frau Erika stimmen.

    Aber Kitas sind Bildungseinrichtungen, wenn auch noch spielerische. Es geht darum soziale Kontakte zu erlangen.

    Deswegen sollen selbstverständlich auch Flüchtlingskinder und die Kinder von Erwerbslosen einen Kitaplatz bekommen.

  2. Alleine Erziehende und Eltern wo bei Arbeiten sollten bevorzugt werden. Flüchtlingskinder und Kinder von Arbeitslose Eltern können selber auf Ihre Kinder aufpassen.

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