Erklärung des BHDS zum Amoklauf mit Schusswaffen

Red. Wickrath [ - Uhr]

Zum Amoklauf in Winnenden erreichte die Redaktion diese Erklärung der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS e.V.):
„Mit Entsetzen und Trauer hat der BHDS den Amoklauf von Winnenden aufgenommen.

Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien, Freunden und Klassenkameraden, die das Unfassbare miterleben mussten.

Der BHDS stützt sich seit 1928 auf das kirchliche und soziale Engagement seiner heute knapp 400.000 Schützen, leistet intensive Jugendarbeit und betreibt den Schießsport. Der BHDS bekennt sich zum christlichen Glauben in Wort und Tat und engagiert sich im gemeindlichen und diözesanen Leben. Er unterstützt die kirchlichen Hilfswerke, widmet sich der religiösen Bildung und fördert insbesondere ökumenische Initiativen.

Die lokalen Schützengemeinschaften unterstützen – teils bereits seit Jahrhunderten – die heimischen Hilfs- und Sozialwerken oder helfen bei sozialen Schieflagen ihren Mitbürgern direkt. In diesem Bereich beläuft sich die Jahresleistung der Schützenfamilie auf über 300.000 Mannstunden und mehr als 1,3 Millionen Spenden-Euro jährlich.

Christliche Werte vermitteln, soziale und gesellschaftliche Verantwortung zu stärken, in die Tradition und das kulturelle Leben einzuführen und dies mit den jungen Menschen weiterzuentwickeln das Gemeinschaftsleben zu stärken und im sportlichen Engagement Geist und Körper weiterzuentwickeln sind Aufgaben, die sich der Bund Historischen Deutschen Schützenbruderschaften in seiner Jugendarbeit verpflichtet sieht.

Das Schießen als Breiten- oder Leistungssport zählt zu den populärsten Freizeitaktivitäten im deutschsprachigen Raum. In fast jedem Ort zwischen Nordsee und Alpen existiert ein Schützenverein, in dem das Schießen mit Armbrust, Bogen, Luftpistole, Kleinkaliberbüchse oder Luftgewehr verantwortungsvoll gepflegt wird.

Der BHDS e.V. ist ein durch das Bundesverwaltungsamt anerkannter Schießsportverband. Voraussetzung für die Anerkennung war und bleibt der Nachweis, dass der Schießsport im BHDS nach den Vorgaben des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffenverordnung betrieben wird.

Dazu gehören die sichere Aufbewahrung und der vorschriftsmäßige Transport von Waffen ebenso wie das Schießen mit erlaubten Waffen, das nur unter verantwortlicher Aufsicht von sachkundigen auch zum Schießen durch Kinder und Jugendliche geeigneten Schießleitern stattfinden darf.

Der BHDS ist gesetzlich verpflichtet, bei regelmäßig durchzuführenden Kontrollen bei seinen Mitgliedern die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen. Verstöße sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Der Ruf nach Verschärfung des Waffengesetzes und besseren, unangemeldeten Kontrollen, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition überprüfen zu können ist zwar verständlich, aber der BHDS ist ausdrücklich der Meinung, dass hektische, ungeprüfte Änderungen zum Waffengesetz derartige Amokläufe keineswegs verhindern können.

Wenn das deutsche Waffenrecht, welches zurecht zu den schärfsten der Welt zählt, korrekt befolgt wird, bedarf es keinerlei Änderungen. In diesem Gesetz ist klar geregelt, wie Sportschützen ihr Sportgerät sicher aufzubewahren haben.

Wenn, wie offensichtlich im Elternhaus des Amokläufers eine Waffe nicht ordnungsgemäß verschlossen war und die Kombination zum Waffenschrank dem Amokläufer bekannt war, kann kein Gesetz der Welt eine solch verwerfliche Tat eines Amokläufers verhindern.

Auch dem BHDS ist es ein elementares Anliegen, dass vom Schießsport keine Gefahr ausgeht. Der BHDS und seine Untergliederungen werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Mitgliedsbruderschaften und wiederum ihre Mitglieder den gesetzlichen Vorgaben des Waffenrechts nachkommen.“

Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Am Kreispark 22
51379 Leverkusen

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar