Rückgabe von Altbatterien

Red. Gesundheit & Soziales [ - Uhr]

Akkus und Batterien sind aus dem täglichen Leben nicht mehr weg zu denken, doch noch immer wissen viele Verbraucher nicht, was sie mit den gebrauchten Batterien anfangen sollen. Im Dezember 2009 trat bundesweit das Batteriegesetz in Kraft, das die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren regelt.

Für den Verbraucher bleibt die bewährte Rücknahmestruktur für Altbatterien erhalten. Diese können kostenfrei beim Handel zurück gegeben werden. Rücknahmebehälter für Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann.

Bei Fahrzeugbatterien bleibt es bei der bestehenden Pfandpflicht. Dabei wird ein Pfand von 7,50 Euro pro Stück erhoben, wenn der Käufer keine Fahrzeugbatterie zurück gibt.

Weiter verboten bleibt es, verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen. Wegen ihrer Inhaltsstoffe sind sie einerseits zu wertvoll, um im Hausmüll zu landen. Andererseits sind sie jedoch zu schädlich, weil von ihnen eine Umweltgefährdung ausgehen kann.
 
Die Hersteller müssen sich dagegen auf einige Änderungen einstellen. Wie bisher sind sie verpflichtet, ein gemeinsames oder ein eigenes Rücknahmesystem für gebrauchte Batterien einzurichten und sich daran zu beteiligen.

Neu dabei ist aber, dass zur Kontrolle jetzt ein zentrales elektronisches Melderegister eingeführt wird, in dem sich jeder Hersteller und Importeur registrieren lassen muss.
 
Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot von quecksilberhaltigen Batterien werden jetzt auch cadmiumhaltige Batterien verboten.

Weil sich nicht immer geeignete Alternativen zu cadmiumhaltigen Batterien finden, gibt es Ausnahmen:

Nicht betroffen von dem Verbot sind Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind. Schadstoffhaltige Batterien und Akkus müssen dann mit dem chemischen Zeichen des entsprechenden Metalls gekennzeichnet sein.
 
Neu im Gesetz sind auch verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Die Rücknahmesysteme der Hersteller müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. In den Jahren 2007 und 2008 wurden bereits jeweils 41 Prozent der gebrauchten Batterien zurückgenommen. Diese Quote muss noch gesteigert werden.
 
Das neue Gesetz war notwendig geworden, weil die von der EU vorgegebene Batterierichtlinie in deutsches Recht überführt werden musste. Darin sind beispielsweise die Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und -vertreiber festgelegt.

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