E-Mail 'Transparenzgesetz – Entwurf fordert Offenlegung der Vorstandsgehälter in öffentlichen Unternehmen'

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Ein Kommentar zu “Transparenzgesetz – Entwurf fordert Offenlegung der Vorstandsgehälter in öffentlichen Unternehmen”
  1. Ein schönes Vorhaben und Herr Rüttgers schmückt sich damit, etwas für Transparenz zu tun.

    Die Schweizer würden fragen: Wer hat´s erfunden?

    Nein, nicht die CDU/FDP – Regierung, sondern die Oposition und nur auf Drängen dieser kam Herr Rüttgers auf den Weg und schmückt sich jetzt mit fremden Federn.

    Im Übrigen gibt es nur einen Antrag der CDU/FDP Fraktion vom 03.02.2009, ein Gesetzesentwurf hat die Landesregierung bis heute nicht vorgelegt.

    Und ob wirklich durch die Offenlegung von Gehältern und Bezügen mehr Transparenz eingeläutet wird? Ich wage es zu bezweifeln. Da wäre es viel wichtiger in „Verträgen“ Einblick zu haben. Aber das ist ein besonders heisses Pflaster.

    Bestes Bundes-Beispiel sei da das 10.000-seitige Vertragswerk der Bundesregierung mit Toll Collect einmal angeführt.

    Nicht einmal Parlamentariern des Bundestages gewährt man Einblick. Begründung: solche Verträge beinhalten Betriebsgeheimnisse.

    Was aber sind mit den Millionen-Forderungen der Bundesrepublik Deutschland gegen Toll Collect wegen verzögerter Inbetriebnahme?

    Alles unterm Tisch gekehrt? Ja… das ist Transparenz!

    Aber zurück zu Mönchengladbach:

    Die EWMG mbH ist ja nicht einmal in der Lage auf ihrer Internetseite im Impressum für Transparenz zu sorgen, geschweige die gesetzlichen Anforderungen des §5 TMG und § 55 RStV zu erfüllen. Ist das etwa Transparenz?

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