Wahlen zu den kommunalen Migrantenvertretungen in NRW im Superwahljahr 2009

Hauptredaktion [ - Uhr]

In den letzten Wochen und Monaten hat sich der Integrationsrat mit der Frage befasst, ob und wenn ja, in welcher Form es eine Neuregelung des § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (NRW) geben wird. Dieser Paragraph bestimmt, dass in Gemeinden mit einer bestimmten Anzahl von ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat zu bilden bzw. auf Antrag zu bilden ist.

Im Zuge der Integrationsoffensive des Landes NRW, die im Oktober 2003 gestartet wurde, sollte u.a. auch die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund gestärkt und verbessert werden. Hierzu wurde den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, eine andere Organisationsform als die des bisherigen Ausländerbeirates, der in Mönchengladbach bereits seit 1986 existiert, zu bilden.

Auf Anregung des damaligen Ausländerbeirates hat der Rat der Stadt im März 2004 den Beschluss gefasst, einen Integrationsrat anstelle eines Ausländerbeirates zu bilden.

Hierzu erteilte das Innenministerium des Landes NRW im Mai 2004 eine entsprechende Genehmigung.

Über die bisherigen Erfahrungen dieses neuen Gremiums wurde das Innenministerium NRW im November 2007 in einem Bericht informiert, der mit der Hoffnung verbunden wurde, die Arbeit des Integrationsrates auch über die derzeitige Wahlzeit hinaus, weiterführen zu können, denn leider ist diese Organisationsform auf die jetzige Wahlzeit des Integrationsrates begrenzt.

Nach einhelliger Meinung von Rat, Integrationsrat und Verwaltung hat sich die Arbeit des Mönchengladbacher Integrationsrates bewährt und soll deshalb fortgesetzt werden.

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