Was ändert sich in 2014?

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

2014 bringt für viele Verbrau­cher zahlreiche Neuerungen. Einige davon finden Sie hier:

Post erhöht Porto für Briefe

Die Post erhöht im neuen Jahr erneut das Porto. Ab 1. Januar betragen die Gebühren für einen Standardbrief bis 20 Gramm dann 60 statt 58 Cent. Auch Einschreiben, Pakete und schwere Auslandsbriefe werden teurer.

Die Bonner erklären die zweite Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten unter anderem mit der wachsenden Konkurrenz durch E-Mails – die Sendungsmengen sinken seit Jahren kontinuierlich ab.

Steuerfreibeträge steigen

Ab Januar steigt der Steuerfreibetrag. Künftig bleiben die ersten 8.354 Euro im Jahr steuerfrei. Und damit 224 Euro mehr. Für Ehepaare gelten die doppelten Sätze. Vor allem Geringverdiener werden davon profitieren.

IBAN ersetzt Kontonummer und Bankleitzahl

Für den Zahlungsverkehr gelten ab Februar die neuen SEPA-Standards. Statt Kontonummer und Bankleitzahl wird bei Überweisungen dann die IBAN benötigt. Viele Banken wandeln die Daten bereits jetzt automatisch um. Die IBAN setzt sich wie folgt zusammen: Beispiel DE 23 66611099 1234567890. DE ist das Länderkennzeichen, die 23 ist die so genannte Prüfzahl, im nächsten Block folgt die alte Bankleitzahl. Im letzten Block steht die Kontonummer.

Vielfahrer bekommen Probleme in Flensburg

Im Mai stellt das zentrale Verkehrsregister in Flensburg das Punktesystem um. Gerade Vielfahrer könnten dann Probleme bekommen, denn bereits ab acht Punkten ist der Führerschein weg. Zudem können Punkte durch Nachschulungen nur noch sehr begrenzt abgebaut werden.

Nur noch einmal in fünf Jahren können Verkehrssünder die Möglichkeit nutzen, einen Punkt abzubauen. Im Gegensatz zum bisherigen Punktesystem werden aber nur noch schwere Verstöße geahndet. Erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen bringen einen Punkt und Verstöße die zu einem Fahrverbot führen zum Beispiel zwei Punkte. Die Punkte bleiben bis zu fünf Jahre bestehen.

Online-Handel zahlt keine Rücksendung mehr

Ab Juni 2014 entfällt für Online-Händler die Verpflichtung, die Rücksendekosten bei einem Widerruf des Verbrauchers (z.B. bei Nichtgefallen des Produktes) zu übernehmen. Die Kosten muss dann der Verbraucher tragen.

Ob die Online-Händler diese Neuregelung aber auch wirklich umsetzen, bleibt abzuwarten. Kunden müssen im Falle eines Widerrufs zudem explizit erklären warum sie ein Produkt zurückgeben wollen.

Verbraucherinsolvenzverfahren wird verkürzt

Verbraucher, die in die Insolvenz geraten, dürfen künftig auf kürzere „Wohlverhaltensphasen“ setzen. Anstelle der bisher sechsjährigen Frist kann die Restschuldbefreiung schon nach fünf, in bestimmten Fällen sogar schon nach drei Jahren erlangt werden.

Das ist dann der Fall, wenn innerhalb der drei Jahre mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen befriedigt werden. Zudem müssen die Verfahrenskosten beglichen werden.

Roaming-Kosten werden gedeckelt

Für Urlauber war es oftmals ein Ärgernis. Kaum gut erholt aus den Ferien zurück, sorgte eine erhöhte Handyrechnung für Urlaubsfrust. Die EU hat daher eine Gebührensenkung für die Handynutzung im Ausland beschlossen, die ab Juli greift.

Anrufe nach Hause dürfen dann nicht mehr als 19 Cent pro Minute (plus Mwst.) kosten. Aus dem Ausland verschickte Urlaubsgrüße per SMS nicht mehr als 6 Cent (plus Mwst).

Reisekosten

Wer mit dem Motorrad oder dem Motorroller auf Dienstreise fährt, kann ab Januar 20 statt 13 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen. Beim Moped steigt der Betrag von acht auf 20 Cent. Für Pkw-Fahrer bleibt mit 30 Cent alles beim alten.

Gelackmeiert sind dagegen die Fahrradfahrer: Ihr Steuerbonus von fünf Cent pro Kilometer wird ersatzlos gestrichen. Auch die Mitnahmepauschale von zwei Cent pro Kilometer je mitfahrendem Kollegen fällt weg.

Für Auswärtstätigkeiten gibt es nur noch zwei Verpflegungspauschbeträge: 24 Euro pro Tag bei Einsätzen von mehr als 24 Stunden und zwölf Euro bei einer Dauer zwischen acht und 24 Stunden. Ist man weniger als acht Stunden unterwegs, gibt es keinen Steuerbonus mehr.

Wohnsitz

Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung erkennen die Finanzämter nur noch an, wenn der in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort lebende Steuerzahler sich auch tatsächlich an den Ausgaben für die Erstwohnung beteiligt. Zudem werden nur noch Zweitwohnungskosten von maximal 1.000 Euro pro Monat berücksichtigt.

Hartz IV Regelsätze

Ab dem ersten Januar 2014 wird der Hartz IV Regelsatz um minimale 2,27 Prozent angehoben. Ebenso werden auch die Sozialhilfe, Grundsicherung für Erwerbslose, die Grundsicherung im Alter sowie Grundsicherung bei Erwerbsminderung angeglichen.

Die Anpassung ist keineswegs eine gewollte Maßnahme der Bundesregierung, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Die Sätze müssen den allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten und der gestiegenen Löhne angeglichen werden.

Damit hat ein alleinstehender Erwachsener einen Anspruch auf 391 Euro (davor 382 Euro) zuzüglich Kosten der Unterkunft. Die Regelleistungen in Bedarfsgemeinschaften und für Kinder steigen jedoch nur anteilig.

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar