mags AöR: „Abfallgebührensatzung ‚einstimmig‘ beschlossen“ • Nur die halbe Wahrheit! • Wollte Schlegelmilch (CDU) die Gegner der Gebührensatzung „vorführen“? • Geht das Zünden von Nebelkerzen weiter?

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Stolz verkündete die Pressesprecherin der mags AöR, dass der Verwaltungs­rat (VR) die neuen Abfallgebühren einstimmig beschlossen hat. Das war formal zwar richtig, aber nur die halbe Wahrheit.

Als „einstimmig“ wird ein Votum nur dann gewertet, wenn es keine Gegenstimmen gibt. Enthaltungen zählen dabei nicht.

Bei der Abstimmung im Verwaltungsrat der mags zu den „Abfallentsorgungsgebühren 2019“ liegt der Fall aber ganz anders.

Die VR-Mitglieder hatten gar keine Chance, sich gegen diese Gebühren auszusprechen oder auch nur sich zu enthalten, weil der CDU-Fraktionsvorsitzende im Mönchengladbacher Rat, Dr. Hans Peter Schlegelmilch in der Ratssitzung am 19.12.2018 den Antrag stellte, die mags-VR-Mitglieder „anzuweisen“, in der VR-Sitzung am 20.12.2018 der Gebührensatzung zuzustimmen.

Gestützt von „seinen“ Fraktionsmitgliedern und der SPD-Fraktion im Rat konnte er sich der Zustimmung zu seinem Antrag sicher sein.

Nicht jedoch derer, die sich nach Bekanntwerden des so genannten „Alternativen Abfallentsorgungskonzeptes“ ausdauernd gegen dieses neue System ausgesprochen hatten, u.a. wegen der sich für die Bürger ergebenden Konsequenzen hinsichtlich Müllvermeidung, Mülltrennung, Handling der neuen, überdimensionierten Rolltonnen und letztlich auch der versteckten Gebührenerhöhungen.

B90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE hatten in Informationsveranstaltungen, mit Ständen in vielen Stadtteilen und anderen Aktionen ihre ablehnende Haltung und ihre alternativen Vorstellungen deutlich gemacht.

Genau diese Gegner, die auch mit Sitz und Stimme im VR der mags vertreten sind, wollte Schlegelmilch offensichtlich „vorführen“, um später einmal sagen zu können: ‚Ich weiß nicht, was Ihr wollt, Ihr habt im mags-Verwaltungsrat den Gebühren doch zugestimmt.‘

Dieses durchsichtige Vorhaben Schlegelmilchs hat sich in zweierlei Hinsicht in Wohlgefallen aufgelöst:

1.        Die „betroffenen“ VR-Mitgliedern reagierten klug

In Kenntnis der Rechtslage, dass ein Rat in besonderen Fällen den in Aufsichtsgremien „Entsandten“ aufgeben kann, wie sie abzustimmen haben, gab Reiner Gutowski (FDP) in seinem Namen sowie  im Namen von Andreas Wurff und Dr. Gerd Brenner (Vertreter der Grünen) und Rohat Yildirim (DIE LINKE) diese Erklärung zu Protokoll:

„Ich erkläre für Dr. Gerd Brenner (Grüne), Andreas Wurff (Grüne), Rohat Yildrim (Die Linke) und mich, dass wir uns natürlich an die Weisung des Rates halten. Wenn es diese Weisung nicht gegeben hätte, hätten wir der Gebührensatzung nicht zugestimmt.“ (Zitat Ende)

Für diese vier VR-Mitglieder hat das drei Konsequenzen:

Sie können

  • mit Fug und Recht behaupten, dass sie für die rechtlichen Folgen aus diesem Beschluss keinerlei Haftung übernehmen,
  • eventuellen Vorwürfen aus anderen politischen „Ecken“ entgegentreten, sie hätten entgegen ihrer Aktionen und Äußerungen in der Öffentlichkeit inkonsequenterweise die neuen Gebühren mitgetragen und
  • ohne Einschränkungen weiterhin gegen die neuen Gebühren opponieren.

2.        Ratsmitglieder haften ggf. auch persönlich

„Recht“ heißt noch lange nicht „richtig“.

Dass jeder für das Verantwortung zu übernehmen und ggf. zu haften hat, was er tut oder unterlässt, gilt nicht nur im täglichen Leben, sondern auch bei politischen Entscheidungen.

Es sei denn, es gibt rechtliche Vorgaben, die die Verantwortlichkeiten anders „regeln“.

Und solche Regelungen gibt es in der Tat – wenn auch nur eingeschränkt –  auch für Weisungen eines Rates an den Verwaltungsrat einer AöR.

Der §114a der Gemeindeordnung NRW führt dazu im Absatz 7 u.a. aus:

„(7) Die Geschäftsführung des Vorstands wird von einem Verwaltungsrat überwacht. Der Verwaltungsrat bestellt den Vorstand auf höchstens 5 Jahre; eine erneute Bestellung ist zulässig. Er entscheidet außerdem über
1. den Erlass von Satzungen gemäß Absatz 3 Satz 2, …
… Im Fall der Nummer 1 unterliegt der Verwaltungsrat den Weisungen des Rates und berät und beschließt in öffentlicher Sitzung. …“ (Zitat Ende)

Weil den „Machern“ der mags AöR das noch nicht ausreichte, nahmen sie eine analoge Vorgabe auch noch in die Satzung der mags AöR auf (§6 Absatz 3):

„Der Verwaltungsrat entscheidet insbesondere über
a) den Erlass von Satzungen im Rahmen des durch diese Anstaltssatzung übertragenen Aufgabenbereichs (§2 Abs. 1); …
… Im Fall des Buchstaben a) unterliegt der Verwaltungsrat den Weisungen des Rates der Stadt Mönchengladbach. …“ (Zitat Ende)

Daraus wird zum Vorgang „Verabschiedung der Abfallgebührensatzung 2019“ deutlich, dass nicht der Verwaltungsrat der mags AöR, sondern letztlich zu Form und Höhe der Abfallentsorgungsgebühren der Stadtrat und hier in der aktuellen politischen Konstellation die Ratsmitglieder von CDU und SPD entschieden und diese Entscheidung auch entsprechend zu verantworten haben.

Da diese Ratsmitglieder mit ihrem Votum für Schlegelmilchs Antrag dem mags-Verwaltungsrat „Weisung erteilt“ haben, sind die dort agierenden Personen „als VR-Mitglied“ aus der Verantwortung und damit auch aus einer evtl. Haftung.

Nicht jedoch, wenn sie – wie als sicher angenommen werden kann – im Rat dem „Weisungsantrag“ zugestimmt haben.

Dann liegen Verantwortung und mögliche Haftung wieder bei ihnen. Dann aber eben als Ratsmitglieder, die nicht nur den Satzungsentwurf, sondern auch die dieser Gebührensatzung zugrundeliegenden Berechnungen von mags AöR und GEM mbH akzeptiert haben.

 

Wohl dem Ratsmitglied, das dokumentieren kann, dass es der Abfallgebührensatzung nicht zugestimmt hat.

Genau das tat Ratsherr Hans Werner Schoutz bei allen Tagesordnungspunkten, die ihm als haftungskritisch erschienen, indem er für diese TOP namentliche Abstimmung beantragte.

Mehrheiten erhielt er jedoch für seine Geschäftsordnungsanträge nicht.

Dass Schoutz anschließend jeweils darum bat, sein Abstimmungsverhalten in der Niederschrift zu dokumentieren, erzeugte zwar beim die Versammlung leitenden Oberbürgermeister eher abwertende Blicke, könnte sich jedoch in Fragen, bei denen es um die Haftung der einzelnen Ratsmitglieder geht, als durchaus ausschlaggebend herausstellen.

 

„Unterm Strich“ waren also sowohl die „Schlegelmilch’sche Weisung“ als auch die „Einstimmigkeit“ nicht mehr als eine (weitere) Nebelkerze in der Causa „Neues Abfallentsorgungskonzept“.

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